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Gewerbemietverhältnis | Kündigungsausschluss während der Corona-Pandemie
Ein Mieter muss nicht seine Vermögenslosigkeit im Zeitraum der Nichtzahlung der Miete beweisen. Es kommt entscheidend darauf an, dass die Miete aus den laufenden gewerblichen Einnahmen oder sonstigen Erträgen nicht bezahlt werden kann.
Der Mieter hatte vorgetragen, dass er aufgrund der Pandemielage im April 2020 keine und in den Monaten Juni–Juli 2020 nur sehr geringe Einnahmen gehabt hatte. Die finanziellen Reserven seien bereits in den [i]Hofele, NWB 15/2020 S. 1065Monaten März und April 2020 aufgrund der laufenden Kosten aufgebraucht gewesen. Auch die Corona-Soforthilfe hätte nicht ausgereicht, um den Finanzbedarf zu decken. Zur Glaubhaftmachung hat der Mieter eine eidesstattliche Versicherung des Steuerberaters sowie Unterlagen aus der Buchhaltung vorgelegt....