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§ 4 EStG; Hinweise für die steuerliche Gewinnermittlung für das erste Halbjahr 1990 im beigetretenen Teil Deutschlands
Bezug:
Unter Bezugnahme auf die Erörterung mit den obersten Finanzbehörden der neuen Bundesländer werden für die steuerliche Gewinnermittlung für das erste Halbjahr 1990 im beigetretenen Teil Deutschlands die in der Anlage beigefügten Hinweise herausgegeben.
Hinweise für die steuerliche Gewinnermittlung für das erste Halbjahr 1990 im beigetretenen Teil Deutschlands
1 Allgemeines
Nach Anlage I, Kap. IV, Sachgebiet B, Abschn. II, Nr. 14 des Einigungsvertrags vom tritt das Recht der Bundesrepublik Deutschland auf dem Gebiet der Besitz- und Verkehrsteuern im beigetretenen Teil Deutschlands grundsätzlich am in Kraft. Bis dahin gilt sowohl für die Einkommensbesteuerung als auch für die Ermittlung der Einkünfte das Recht der ehemaligen DDR. Für die Einkommensbesteuerung des Kalenderjahres 1990 werden deshalb die bisherige Bundesrepublik Deutschland und die ehemalige DDR zueinander wie zwei fremde Staaten behandelt.
Die Einführung der Deutschen Mark in der ehemaligen DDR zum machte es notwendig, das Rechnungswesen der Unternehmen mit Sitz oder Betriebsstätte in der ehemaligen DDR neu zu ordnen. Mit Wirkung ab wurden daher im wesentlichen die Ge...BGBl 1990 II S. 885BStBl 1990 I S. 654BGBl 1991 I S. 766BStBl 1991 I S. 449