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BMF | Versagung der Steuerbefreiung bei der Ausfuhr
Mit Schreiben v. - III C 3 - S 7134/19/10003 :001, NWB UAAAH-51900 hatte das BMF die sog. Missbrauchsrechtsprechung des EuGH in Abschnitt 6.5 Abs. 1 Satz 8 ff. UStAE eingearbeitet. Demnach ist – vereinfacht dargestellt – die Steuerbefreiung der Ausfuhr auch im Fall der Nichteinhaltung einer formellen Anforderung zu gewähren, wenn die materiell-rechtlichen Voraussetzungen dieser Steuerbefreiung vorliegen. Das gilt u. a. grds. dann nicht, wenn der vom Unternehmer bewirkte Umsatz mit einer Steuerhinterziehung des Erwerbers [i]Einarbeitung u. a. von Rechtsprechung zur Anwendung der EuGH-Missbrauchsgrundsätze auf Ausfuhrlieferungenverknüpft ist und er davon Kenntnis hatte oder nach der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns hätte haben müssen. Mit einem Schreiben v. zur Einarbeitung von Rechtsprechung und redaktionellen Änderungen (dort Abschnitt I Nr. 21 Buchst. b) hat das BMF infolge zwischenzeitlich v...