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Finanzgericht Hamburg  Urteil v. - 4 K 56/20

Gesetze: KraftStG § 1 Abs. 1 Nr. 3 ; KraftStG § 3 Nr. 13

Kraftfahrzeugsteuer: Umfang der Nachweispflicht in Bezug auf den behaupteten regelmäßigen Standort des Fahrzeuges im Ausland

Leitsatz

1. Hat der Halter einen Wohnsitz in Deutschland und bezieht er mit seinem Ehepartner eine gemeinsame Wohnung, ist auch der Standort des auf ihn zugelassenen PKW Deutschland, selbst wenn in Polen eine Wohnung beibehalten und zeitweise auch genutzt wird.

2. Werden in der Steuererklärung Aufwendungen für Heimfahrten gelten gemacht, so folgt aus diesem Umstand nicht, dass damit nachgewiesen ist, dass sich der regelmäßige Standort des PKW nicht im Inland befindet. Entsprechendes gilt, wenn das Finanzamt diese Aufwendungen im Rahmen der doppelten Haushaltsführung anerkennt.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
UVR 2021 S. 203 Nr. 7
BAAAH-69992

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