Kraftfahrzeugsteuer: Umfang
der Nachweispflicht in Bezug auf den behaupteten regelmäßigen Standort
des Fahrzeuges im Ausland
Leitsatz
1. Hat der
Halter einen Wohnsitz in Deutschland und bezieht er mit seinem Ehepartner eine
gemeinsame Wohnung, ist auch der Standort des auf ihn zugelassenen
PKW Deutschland, selbst wenn in Polen eine Wohnung beibehalten und
zeitweise auch genutzt wird.
2. Werden in der Steuererklärung
Aufwendungen für Heimfahrten gelten gemacht, so folgt aus diesem
Umstand nicht, dass damit nachgewiesen ist, dass sich der regelmäßige
Standort des PKW nicht im Inland befindet. Entsprechendes gilt,
wenn das Finanzamt diese Aufwendungen im Rahmen der doppelten Haushaltsführung
anerkennt.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): UVR 2021 S. 203 Nr. 7 BAAAH-69992
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