Prüfungsklassiker Rechnungswesen für Steuerfachangestellte
7. Aufl. 2021
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20. Rückstellungen
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Steuerberaterkammern | Anzahl ausgewerteter Klausuren | Prüfungswahrscheinlichkeit | Erreichbare Punktzahl |
Verbund | 17 | 100 % | 2,0 - 10,0 |
NRW | 27 | 33,33 % | 3,0 - 10,5 |
Besonderheiten: In NRW einer der Klassiker schlechthin: Unter den TOP 5 der prüfungsrelevantesten Themengebiete.
Vorstellbar ist hier, dass entweder eine Rückstellung gebildet werden soll und/oder eine in den Vorjahren gebildete Rückstellung aufgelöst werden soll.
Gemäß § 249 Abs. 1 Satz 1 HGB sind Rückstellungen für ungewisse Verbindlichkeiten und für drohende Verluste aus schwebenden Geschäften zu bilden.
Gemäß § 249 Abs. 1 Satz 2 HGB sind Rückstellungen ferner zu bilden für im Geschäftsjahr unterlassene Aufwendungen für Instandhaltung, die im folgenden Geschäftsjahr innerhalb von drei Monaten (…) nachgeholt werden (vgl. Nr. 1) und für Gewährleistungen, die ohne rechtliche Verpflichtung erbracht werden (vgl. Nr. 2).
Gemäß § 249 Abs. 2 Satz 1 HGB dürfen Rückstellungen für andere als die in Abs. 1 bezeichneten Zwecke nicht gebildet werden.
20.1 Ungewisse Verbindlichkeiten
Der absolute Klassiker bei den ungewissen Verbindlichkeiten ist die Gewerbesteuerrückstellung.
Christof Muckimaus hat seine Gewerbesteuerrückstellung zum auf 5.500 €...
Lösung