Heiko Schulz

Prüfungsklassiker Rechnungswesen für Steuerfachangestellte

7. Aufl. 2021

ISBN: 978-3-470-65167-5

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Prüfungsklassiker Rechnungswesen für Steuerfachangestellte (7. Auflage)

20. Rückstellungen

INFO
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Steuerberaterkammern
Anzahl ausgewerteter Klausuren
Prüfungswahrscheinlichkeit
Erreichbare Punktzahl
Verbund
17
100 %
2,0 - 10,0
NRW
27
33,33 %
3,0 - 10,5

Besonderheiten: In NRW einer der Klassiker schlechthin: Unter den TOP 5 der prüfungsrelevantesten Themengebiete.

Vorstellbar ist hier, dass entweder eine Rückstellung gebildet werden soll und/oder eine in den Vorjahren gebildete Rückstellung aufgelöst werden soll.

Gemäß § 249 Abs. 1 Satz 1 HGB sind Rückstellungen für ungewisse Verbindlichkeiten und für drohende Verluste aus schwebenden Geschäften zu bilden.

Gemäß § 249 Abs. 1 Satz 2 HGB sind Rückstellungen ferner zu bilden für im Geschäftsjahr unterlassene Aufwendungen für Instandhaltung, die im folgenden Geschäftsjahr innerhalb von drei Monaten (…) nachgeholt werden (vgl. Nr. 1) und für Gewährleistungen, die ohne rechtliche Verpflichtung erbracht werden (vgl. Nr. 2).

Gemäß § 249 Abs. 2 Satz 1 HGB dürfen Rückstellungen für andere als die in Abs. 1 bezeichneten Zwecke nicht gebildet werden.

20.1 Ungewisse Verbindlichkeiten

Der absolute Klassiker bei den ungewissen Verbindlichkeiten ist die Gewerbesteuerrückstellung.

Aufgabe 1: Bildung einer Gewerbesteuerrückstellung

Christof Muckimaus hat seine Gewerbesteuerrückstellung zum auf 5.500 €...

Lösung