Prüfungsklassiker Rechnungswesen für Steuerfachangestellte
7. Aufl. 2021
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7. Privateinlagen
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Steuerberaterkammern | Anzahl ausgewerteter Klausuren | Prüfungswahrscheinlichkeit | Erreichbare Punktzahl |
Verbund | 17 | 11,76 % | 2,5 - 5,0 |
NRW | 27 | 29,63 % | 2,5 - 16,0 |
Besonderheiten: In NRW ein Klassiker. Im Verbund in den ersten 11 Klausuren (Sommer 2012 bis einschließlich Sommer 2017) nicht Bestandteil der Abschlussprüfungen. Wie bereits in der 4. Auflage prognostiziert, war zu erwarten, dass die Bewertung (und Buchung) auch im Verbund einmal Gegenstand der Abschlussprüfung sein wird. Im Winter 2017 war es dann soweit. Gehen Sie davon aus, dass weitere Aufgaben folgen werden. Vielleicht schon in den Prüfungen Sommer und Winter 2021.
Vorstellbar ist, dass
die Einlage eines abnutzbaren oder nicht abnutzbaren Wirtschaftsgutes außerhalb der Dreijahresfrist oder
die Einlage eines abnutzbaren oder nicht abnutzbaren Wirtschaftsgutes innerhalb der Dreijahresfrist
nach Ermittlung des Einlagewertes gebucht werden muss.
Gemäß § 4 Abs. 1 Satz 8 EStG sind Einlagen alle Wirtschaftsgüter (Bareinzahlungen und sonstige Wirtschaftsgüter), die der Steuerpflichtige dem Betrieb im Laufe des Wirtschaftsjahres zugeführt hat.
Daher muss der für die Einlage erforderliche Buchungssatz von der Struktur her lauten:
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Sollkonto (SKR 04/SKR ... |