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Gesetzgebung | u.a. Verlängerung von Steuererklärungsfristen, Aussetzung der Insolvenzantragspflicht (Bundestag)
Der Bundestag hat am den Entwurf von CDU/CSU und SPD zur Änderung des Einführungsgesetzes zur Abgabenordnung - Verlängerung der Steuererklärungsfrist in beratenen Fällen und der zinsfreien Karenzzeit für den Veranlagungszeitraum 2019 (BT-Drucks. 19/25795) in der vom Finanzausschuss geänderten Fassung (BT-Drucks. 19/26245) in 2./3. Lesung beschlossen. Mit dem Gesetz sollen u.a. die Steuererklärungsfristen für beratene Steuerpflichtige für den VZ 2019 verlängert sowie die Insolvenzantragspflicht länger ausgesetzt werden.
Verlängerung der Steuererklärungsfristen für beratene Steuerpflichtige für den VZ 2019
Mit dem Gesetz soll die regulär mit Ablauf des Monats Februar 2021 endende Steuererklärungsfrist nach § 149 Absatz 3 AO für den Besteuerungszeitraum 2019 um sechs Monate bis zum