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Einkommensteuer | Unterverpachtung landwirtschaftlicher Flächen
Einkünfte aus der Unterverpachtung landwirtschaftlicher Flächen, die weder zum land- und forstwirtschaftlichen Vermögen gehören noch einen hinreichend engen wirtschaftlichen Zusammenhang zum landwirtschaftlichen Betrieb aufweisen, sind nach dem als Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung zu erfassen und nicht bei der Ermittlung des Durchschnittssatzgewinns nach § 13a EStG als Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft.