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Abgabenordnung | Britische Limited nach dem
Das zur Bekanntgabe eines Steuerverwaltungsakts an eine Limited mit Ort der Geschäftsleitung im Inland, also insbesondere zur Frage, an wen Steuerbescheide ab dem zu adressieren und wem gegenüber sie bekanntzugeben sind, Stellung genommen. Darüber hinaus stellt die Finanzverwaltung die künftigen Vollstreckungsmöglichkeiten dar, also in welches Vermögen eine Vollstreckung wegen Steuerrückständen noch möglich ist.