StaRUG § 98
Teil 3: Sanierungsmoderation
§ 98 Vergütung
(1) 1Der Sanierungsmoderator hat Anspruch auf eine angemessene Vergütung. 2Diese bemisst sich nach dem Zeit- und Sachaufwand der mit der Sanierungsmoderation verbundenen Aufgaben.
(2) Die §§ 80 bis 83 finden entsprechende Anwendung.
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TAAAH-69490