StaRUG § 4
Teil 2: Stabilisierungs- und Restrukturierungsrahmen
Kapitel 1: Restrukturierungsplan
Abschnitt 1: Gestaltung von Rechtsverhältnissen
§ 4 Ausgenommene Rechtsverhältnisse
1Einer Gestaltung durch einen Restrukturierungsplan sind unzugänglich:
- Forderungen von Arbeitnehmern aus oder im Zusammenhang mit dem Arbeitsverhältnis, einschließlich der Rechte aus Zusagen auf betriebliche Altersversorgung, 
- Forderungen aus vorsätzlich begangenen unerlaubten Handlungen und 
- Forderungen nach § 39 Absatz 1 Nummer 3 der Insolvenzordnung. 
2Handelt es sich bei dem Schuldner um eine natürliche Person, gilt dies auch für Forderungen und Absonderungsanwartschaften, die mit dessen unternehmerischer Tätigkeit in keinem Zusammenhang stehen.
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  TAAAH-69490