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Rückstellungen – Mietgarantierückstellung
Eine Übersichtsseite zu den Stichwörtern des Kontierungslexikons finden Sie hier: NWB LAAAE-91155.
Zusammenfassung
Gewährt ein Unternehmer, der z. B. Eigentumswohnungen verkauft, den Käufern für mehrere Jahre Mietgarantien, die zum Bilanzstichtag als wirtschaftliche Belastung bestehen, ist dafür eine vom Passivierungsverbot des § 5 Abs. 4a EStG nicht betroffene Rückstellung für ungewisse Verbindlichkeiten zu bilden. Dabei bilden die Grundstücksveräußerung und die Mietpreiszusicherung jeweils eine sowohl zivilrechtliche als auch wirtschaftliche Einheit, da die Verträge in der Regel nur zusammen gelten sollen und sich der vereinbarte Kaufpreis einerseits und die langfristige Mietpreiszusicherung andererseits gegenseitig bedingen.
1. Welche Konten werden im SKR 03, SKR 04 oder IKR benötigt?
1.1 SKR 03
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HGB-Posten | Konto-Nr. | Bezeichnung |
Sonstige Rückstellungen | 0970 | Sonstige Rückstellungen |
4900 | Sonstige betriebliche Aufwendungen |
1.2 SKR 04
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HGB-Posten | Konto-Nr. | Bezeichnung |
Sonstige Rückstellungen | 3070 | Sonstige Rückstellungen |
6300 | Sonstige betriebliche Aufwendungen |
1.3 IKR
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HGB-Posten | Konto-Nr. | Bezeichnung |
3930 | Sonstige Rückstellungen für andere ungewisse Verbindlichkeiten | |
6940 | Sonstige Aufwendungen |
2. Rechtsgrundlagen
§ 311 BGB, §§ 320 ff. BGB, § 249 Abs. 1 Satz 1 HGB, § 252 Abs. 1 Nr. 4 Halbsatz 2 HGB, § 253 Abs. 1 Satz 2 HGB, § 253 Abs. 2 Satz 1 und 4 HGB, ,