Umqualifizierung der Einkünfte einer Steuerberatungs-KG bei
Beteiligung einer GmbH
Leitsatz
Die mitunternehmerische Beteiligung einer Steuerberatungsgesellschaft-mbH an einer auf dem Gebiet der Steuerberatung tätigen
KG führt auch dann zur Qualifikation der gesamten mit Einkünfteerzielungsabsicht unternommenen Tätigkeit der Personengesellschaft
als Gewerbebetrieb, wenn neben der GmbH ein Steuerberater als weiterer geschäftsführungsbefugter Komplementär fungiert (Anschluss
an , BStBl II 2008, 681).
Das der GmbH infolge der fehlenden kapitalmäßigen Beteiligung nicht zustehende Stimmrecht in der Gesellschafterversammlung
steht ihrer mitunternehmerischen Beteiligung nicht entgegen.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): DB 2021 S. 13 Nr. 3 DStR 2021 S. 8 Nr. 18 DStRE 2021 S. 719 Nr. 12 EStB 2021 S. 174 Nr. 4 GStB 2021 S. 293 Nr. 8 GmbH-StB 2021 S. 137 Nr. 4 GmbHR 2021 S. 953 Nr. 17 KÖSDI 2021 S. 22095 Nr. 2 NWB-Eilnachricht Nr. 4/2021 S. 245 QAAAH-69465
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