Finanzielle Eingliederung im Fall einer körperschaftsteuerlichen
Organschaft
Leitsatz
Die finanzielle Eingliederung setzt auch im Fall einer körperschaftsteuerlichen Organschaft voraus, dass der Organträger
über die qualifizierte Mehrheit der Stimmrechte in der Gesellschafterversammlung der Organgesellschaft verfügen muss, wenn
laut deren Satzung für Beschlüsse generell oder ganz überwiegend eine qualifizierte Mehrheit erforderlich ist.
Mit der einheitlichen und gesonderten Feststellung nach § 14 Abs. 5 KStG wird neben der Einkommenszurechnung auch über das
Bestehen einer Organschaft als solches, als Grund der Einkommenszurechnung, entschieden.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): DB 2021 S. 15 Nr. 4 DStR 2021 S. 8 Nr. 19 DStRE 2021 S. 728 Nr. 12 DStZ 2021 S. 155 Nr. 5 FR 2021 S. 173 Nr. 4 GStB 2021 S. 199 Nr. 6 GmbH-StB 2021 S. 132 Nr. 4 NWB-Eilnachricht Nr. 6/2021 S. 395 MAAAH-69462
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