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OFD Erfurt - InvZ 1260 A - 24 - St 314

InvZulG

Zeitpunkt der Anschaffung bei Wirtschaftsgütern, die am Stichtag noch nicht vollständig einsatzbereit sind – Anwendung der (BFH/NV 1997 S. R 272) – und vom  – III R 111/95
Sitzung ESt I/98 zu Top 7

Bezug:

Der Bundesfinanzhof hat in den o.a. Urteilen abweichend von Tz. 15 des (BStBl 1991 I S. 768) entschieden, daß ein Wirtschaftsgut bereits dann im investitionszulagenrechtlichen Sinne angeschafft ist, wenn es zwar noch nicht in jeder Hinsicht unmittelbar einsatzbereit ist, aber nur noch unwesentliche Maßnahmen zur Herstellung der vollständigen Einsatzbereitschaft ausstehen, die innerhalb kurzer Zeit nachgeholt werden können.

Im Einvernehmen mit den obersten Finanzbehörden des Bundes und der anderen Länder gilt für die Anwendung der o.a. Urteile folgendes:

Ein Wirtschaftsgut, dessen tatsächliche Inbetriebnahme eine öffentlich-rechtliche Erlaubnis oder Genehmigung voraussetzt, ist bereits vor Erteilung der Erlaubnis oder Genehmigung betriebsbereit, wenn diese bei entsprechender Antragstellung von der zuständigen Behörde kurzfristig erlangt werden kann. Bei Kraftfahrzeugen, für die eine Allgemeine Betriebserlaubnis nach § 20 StVZO oder ein Gutachten eines amtlichen Sachverständigen nach § 21 StVZO bereits vorliegt, ist es daher ohne Bedeutung, wenn am Stichtag lediglich noch die behördliche Zulassung nach § 18 StVZO fehlt und die Zulassung vom Investor unverzüglich – ohne schul...

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