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Finanzgericht Düsseldorf  Urteil v. - 10 K 3436/18 KV

Gesetze: AO § 122 Abs. 5; AO § 284 Abs. 1 Satz 1; AO § 284 Abs. 6 Satz 1; AO § 284 Abs. 8; AO § 284 Abs. 9 Satz 1 Nr. 1; VwZG § 3 Abs. 2; ZPO § 182 Abs. 2 Nr. 8; ZPO § 882h Abs. 1

Ladung zur Abgabe der Vermögensauskunft enthält nicht die Unterschrift des die Zustellung vollziehenden Zustellers

Leitsatz

Eine Ladung zur Abgabe der Vermögensauskunft enthält nicht die Unterschrift des die Zustellung vollziehenden Zustellers, wenn die Zustellungsurkunde keinen die Identität des Unterschreibenden ausreichend kennzeichnenden individuellen Schriftzug, der charakteristische Merkmale einer Unterschrift mit vollem Namen aufweist, enthält.

Fundstelle(n):
TAAAH-69451

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