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NWB Nr. 4 vom

Rahmenbedingungen der Arbeit des Steuerberaters in der Corona-Krise

Tim Günther und Lars Grupe

Steuerberatern kommt in der Corona-Krise eine besondere Bedeutung zu, haben u. a. sie doch über ihre hergebrachten Tätigkeiten hinaus nun praktisch die Antragstellung von staatlichen Hilfen zu leisten. Zudem sind sie erste Ansprechpartner, wenn unternehmerische Fragen auftauchen oder dem Mandanten allmählich die finanzielle Puste ausgeht. Da ist es wichtig zu wissen, was an Beratung und Hilfestellungen erlaubt ist, welche Vergütungsansprüche dabei entstehen und wie der Steuerberater gerade in kritischer Zeit seine Ansprüche gegenüber dem Mandanten absichert.

Den ausführlichen Beitrag finden Sie .

Erlaubter Beratungsumfang

[i]Erhöhter Beratungsbedarf der MandantenDurch die anhaltende Corona-Krise sind die Umsätze vieler Unternehmen weiterhin rückläufig oder gar zusammengebrochen. Viele Mandanten haben derzeit einen erhöhten Beratungsbedarf im Hinblick auf die aktuelle Gesamtsituation. Über den klassischen Inhalt der steuerberatenden Tätigkeit (vgl. § 33 StBerG) hinaus steckt das Rechtsdienstleistungsgesetz den Rahmen für erlaubte Beratung und Vertretung ab.

[i]Keine Beratung zu KündigungsfragenSteuerberater dürfen Dienstleistungen ohne rechtliche Einzelfallprüfung erbringen sowie Nebenleistungen im Zusammenhang mit einer anderen Tätigkeit, die zum Berufs- od...