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WP Praxis 2/2021 S. 69

Verschiebung des Erstanwendungszeitpunkts der ESEF-Anforderungen

Das Europäische Parlament und der Rat haben am einer Änderung der Transparenzrichtlinie zugestimmt, die es den Mitgliedstaaten ermöglicht, die Anwendung der ESEF-Anforderungen für die Jahresfinanzberichte von Inlandsemittenten um ein Jahr zu verschieben. Bei einer Verschiebung wären die ESEF-Anforderungen erstmals auf Jahresfinanzberichte für nach dem beginnende Geschäftsjahre anzuwenden.

Im Unterschied zu anderen Mitgliedstaaten hat Deutschland die europäischen Vorgaben zum einheitlichen elektronischen Berichtsformat im nationalen Recht bereits umgesetzt. Nach der derzeitigen Regelung müssen Inlandsemittenten in Deutschland ihre Jahres- und Konzernabschlüsse nebst Lageberichten und Bilanzeiden bereits für Geschäftsjahre, die nach dem beginnen, im ESEF-Forma...