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Regierungsentwurf eines Finanzmarktintegritätsstärkungsgesetzes (FISG) veröffentlicht
Am beschloss das Bundeskabinett den Regierungsentwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Finanzmarktintegrität (Finanzmarktintegritätsstärkungsgesetz – FISG). Darin sind zur Abschlussprüfung vor allem folgende Änderungen vorgesehen:
Mandatslaufzeit: Begrenzung der Höchstlaufzeit des Mandats für Abschlussprüfungen bei Unternehmen von öffentlichem Interesse auf zehn Jahre; Streichung der Umsetzung des Mitgliedstaatenwahlrechts zur Laufzeitverlängerung im bisherigen § 318 Abs. 1a HGB.
Nichtprüfungsleistungen: Streichung der Umsetzung des Mitgliedstaatenwahlrechts zur Erbringung von Steuerberatungs- und Bewertungsleistungen durch Abschlussprüfer bei Unternehmen von öffentlichem Interesse.
Abschlussprüferhaftung: Festlegung der Haftungshöchstgrenzen für die Prüfung kapitalmarktorientierter Unternehmen auf 16 Mio.