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OLG Hamm Beschluss v. - 2 UF 152/19

Gesetze: BGB § 1361 Abs. 1, S. 1

Leitsatz

Leitsatz:

Die tatsächliche Vermutung, dass ein Familieneinkommen bis zur Höhe des Doppelten des höchsten in der Düsseldorfer Tabelle ausgewiesenen Einkommensbetrags vollständig für den Lebensbedarf verwendet worden ist (vgl. BGH, Beschlüsse vom - XII ZB 503/16 - FamRZ 2018, 260 ff. und vom - XII ZB 25/19 - FamRZ 2020, 21 ff.), kann von dem Unterhaltspflichtigen entkräftet werden. Die Darlegungs- und Beweislast hierfür trägt der Unterhaltspflichtige.

Fundstelle(n):
JAAAH-68987

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