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LSG Bayern Urteil v. - L 4 KR 349/18

Zwischen den Beteiligten ist streitig, ob die Klägerin und Berufungsklägerin Anspruch auf Versorgung mit dem Fertigarzneimittel Avastin hat und Kosten für bereits durchgeführte Behandlungen mit Avastin zu erstatten sind.

Diese Entscheidung steht in Bezug zu

Fundstelle(n):
TAAAH-68949

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