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Steuern mobil Nr. 2 vom

Track 25 | Umsatzsteuer: Einbeziehung von Personengesellschaften als Organgesellschaften in einen Organkreis

Der Bundesfinanzhof muss die Frage beantworten, ob die Einbeziehung von Personengesellschaften als Organgesellschaften in einen Organkreis die Änderbarkeit sämtlicher Steuerfestsetzungen der Beteiligten voraussetzt. Das FG Münster hat dies aktuell in einem Urteil verneint und damit der gegenteiligen Auffassung der Finanzverwaltung widersprochen. Das Umsatzsteuerrecht verlange keine korrespondierende Behandlung.

Auch zur Umsatzsteuer haben wir Verfahren ausgewählt. Von grundsätzlicher Bedeutung ist dabei eine Frage, die beim V. Senat des BFH anhängig ist. Sie betrifft die umsatzsteuerliche Organschaft – ein Thema, dem wir uns zuletzt sehr ausführlich gewidmet haben . Wir möchten Sie daher nur kurz für die Problematik sensibilisieren. Ansonsten verweisen wir Sie auf einen lesenswerten Aufsatz von Andreas Masuch und Uwe Fetzer für das NWB-Heft. – Worum geht es konkret?

Die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs und des Bundesfinanzhofs erlaubt die Einbeziehung von Personengesellschaften als Organgesellschaften in den umsatzsteuerlichen Organkreis. Das Bundesfinanzministerium schränkt diese Möglichkeit jedoch teilweise ein. Eine Berufung auf di...