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Umsatzsteuer | Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers auf Telekommunikationsdienstleistungen
Das BMF hat den UStAE im Hinblick auf die Erweiterung der Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers (§ 13b UStG) auf Telekommunikationsdienstleistungen angepasst S. 86und das Vordruckmuster „USt 1 TQ – Nachweis für Wiederverkäufer von sonstigen Leistungen auf dem Gebiet der Telekommunikation“ bekannt gegeben (, NWB RAAAH-67515).
Hintergrund: Durch Art. 12 Nr. 4 i. V. mit Art. 50 Abs. 4 des JStG 2020 wurden zum § 13b Abs. 2 Nr. 12 UStG eingefügt und § 13b Abs. 5 UStG geändert. Die bestehende Vorschrift zur Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers nach § 13b UStG wurde auf sonstige Leistungen auf dem Gebiet der Telekommunikation ausgeweitet. Die Änderung hat zur Folge, dass bei nach dem ausgeführten sonstigen Leistungen auf dem Gebiet der Telekommunikation an sog. Wied...