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BFH 23.09.2020 XI R 34/19, StuB 2/2021 S. 85

Umsatzsteuer | Zum Widerruf des Verzichts auf die Anwendung der Kleinunternehmerregelung

Der Verzicht auf die Anwendung der Kleinunternehmerregelung wirkt auch für nachfolgende Besteuerungszeiträume, bis er vom Stpfl. widerrufen wird. Das Überschreiten der Umsatzgrenzen ist weder ein Widerruf des Verzichts noch erledigt es die Verzichtserklärung in sonstiger Weise (§ 19 UStG; Art. 281 bis 292 MwStSystRL).

Praxishinweise

Nach § 19 Abs. 2 Satz 1 UStG kann der Unternehmer dem FA bis zur Unanfechtbarkeit der Steuerfestsetzung (§ 18 Abs. 3 und 4 UStG) erklären, dass er auf die Anwendung der Besteuerungsregelung des § 19 Abs. 1 UStG (sog. Kleinunternehmerregelung) verzichtet. Dieser Verzicht bindet nach Eintritt der „Unanfechtbarkeit der Steuerfestsetzung“ den Unternehmer mindestens für fünf Kalenderjahre (§ 19 Abs. 2 Satz 2 UStG). Er kann sie mit Wirkung vom Beginn eines Kalenderjahres an widerrufen (§ 19 Abs. 2 Satz 3 UStG). Der Widerruf ist spätestens bis zur Unanfechtbarkeit der Steuerfestsetzung des Kalenderjahres...