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Körperschaftsteuer | Verpachtungsbetrieb gewerblicher Art (BFH)
Der Begriff der "Verpachtung" in § 4 Abs. 4 KStG setzt eine entgeltliche Überlassung von Einrichtungen, Anlagen oder Rechten voraus. Entgeltlichkeit in diesem Sinne liegt nicht vor, wenn bei wirtschaftlicher Betrachtung nicht der Pächter, sondern der Verpächter die wirtschaftliche Last des vereinbarten Pachtzinses zu tragen hat (; veröffentlicht am ).
Hintergrund: Die Verpachtung eines BgA gilt gem. § 4 Abs. 4 KStG selbst als BgA der verpachtenden Körperschaft.
Sachverhalt: Die Klägerin ist eine Stadt. Sie unterhielt ein städtisches Freizeitzentrum, bestehend aus einem Hallenbad, einer Sauna sowie einer Bowlingbahn. Die Einrichtung wurde von der Klägerin steuerlich als Betrieb gewerblicher Art (BgA) behandelt.
Im Jahr 2007 verpachtete die Klägerin das Halle...