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Bilanzierung | Verlängerung der Reinvestitionsfrist für die Rücklage für Ersatzbeschaffung um ein Jahr ( R 6.6 EStR)
Das BMF verlängert die Reinvestitionsfrist für die Rücklage für Ersatzbeschaffung um ein Jahr, falls die Frist ansonsten am abgelaufen wäre. Bei einem abweichenden Wirtschaftsjahr verlängert sich die Frist um ein Jahr, falls die Frist ansonsten an einem Bilanzstichtag nach dem und vor dem ablaufen würde.
Nach [i]Reinvestitionsfrist beträgt 1 bis 6 Jahre R 6.6 Abs. 4 EStR kann im Fall des Ausscheidens eines Wirtschaftsguts infolge höherer Gewalt eine Rücklage für Ersatzbeschaffung gebildet werden, mit der die stillen Reserven, die aufgrund der Versicherungsentschädigung aufgedeckt werden, neutralisiert werden. Für die Reinvestition hat der Steuerpflichtige grundsätzlich ein Jahr Zeit, bei Wirtschaftsgütern i. S. von § 6b Abs. 1 EStG sind es vier Jahre und bei der Neuherstellung eines Geb...