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Änderungen beim Lohnsteuerabzug durch das Jahressteuergesetz 2020
Überblick über die wichtigsten Änderungen für Arbeitgeber
Das Jahressteuergesetz 2020 (JStG 2020) wurde am im Bundesgesetzblatt veröffentlicht, so dass einige Regelungen noch für das Jahr 2020 in Kraft treten konnten. Die das Lohnsteuerabzugsverfahren betreffenden Änderungen werden in diesem Beitrag gesondert dargestellt.
Den ausführlichen Beitrag finden Sie .
I. Steuerfreie Leistungen
Beratungsleistungen des Arbeitgebers oder auf dessen Veranlassung von einem Dritten zur beruflichen Neuorientierung bei Beendigung des Dienstverhältnisses sind nun nach § 3 Nr. 19 Satz 2 EStG steuerfrei. Dies gilt bereits rückwirkend zum .
Die zum durch § 8 Abs. 2 Satz 12 EStG eingeführte Steuerfreiheit für geldwerte Vorteile aus der verbilligten Überlassung von Wohnungen an Mitarbeiter wird ausgeweitet auf die Überlassung von Wohnungen auf Veranlassung des Arbeitgebers von einem Dritten (verbundene Unternehmen i. S. des § 15 AktG bzw. vergleichbar verbundene Unternehmen bei juristischen Personen des öffentlichen Rechts). Dies gilt bereits rückwirkend für das gesamte Kalenderjahr 2020.
Der Zeitraum, in dem steuerfreie Corona-Beihilfen gezahlt werden können, wurde bis zum verlängert.
Die Steuerfreiheit der Zuschüsse zum Kurzarbeitergeld und zum Saison-Kurzarbeiterge...