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BMF - IV A 4 - S 0270 - 6/96
§ 111 AO Amtshilfe der Postbehörden gegenüber den Finanzbehörden
Bezug:
Unter Bezugnahme auf das Ergebnis der Erörterungen mit den obersten Finanzbehörden der Länder wird das IV A 5 – S 0270 – 14/89 – aufgehoben.