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Körperschaftsteuer | Finanzielle Eingliederung bei körperschaftsteuerlicher Organschaft (FG)
Eine finanzielle Eingliederung bei einer körperschaftsteuerlichen Organschaft setzt voraus, dass der Organträger über eine nach der Satzung erforderliche qualifizierte Stimmenmehrheit verfügt (; Revision anhängig, BFH-Az. I R 50/20).
Sachverhalt: Streitig ist, ob in den Jahren 2014 bis 2016 eine körperschaftsteuerliche Organschaft bestand. Die "Organträgerin" war zu ca. 80 % an der "Organgesellschaft" beteiligt. Aufgrund der Satzung der "Organgesellschaft" war für bestimmte Geschäfte eine Zustimmung der Gesellschafterversammlung erforderlich. Beschlüsse der Gesellschafterversammlung waren mit einer Mehrheit von 91 % der Stimmen zu fassen.
Das Finanzamt verneinte eine finanzielle Eingliederung und damit den Bestand einer...