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Corona-Soforthilfe | Rückforderung bei bestehender Zahlungsunfähigkeit (VG)
Die Rückforderung einer
ausgezahlten Corona-Soforthilfe von einem Solo-Selbständigen ist rechtmäßig,
wenn dieser sich bereits bei Beantragung des Zuschusses in wirtschaftlichen
Schwierigkeiten befunden hat. Eine Klage eines selbständigen freischaffenden
Künstlers gegen die Zurücknahme eines Bewilligungsbescheides und die
Rückforderung der Soforthilfe in Höhe von 9.000 € durch die
Bezirksregierung Düsseldorf wurde abgewiesen ().
Das VG Düsseldorf führt aus:
Die Voraussetzungen für die Gewährung des Zuschusses lagen bei Erlass des Bewilligungsbescheides nicht vor. Grundlage für die Bewilligung sind das „Corona Soforthilfeprogramm des Bundes“ und die Richtlinie „NRW-Soforthilfe 2020“ gewesen. Hiernach erfolgte die ...