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Corona-Soforthilfe | Rückforderung bei bestehender Zahlungsunfähigkeit (VG)
Die Rückforderung einer ausgezahlten Corona-Soforthilfe von einem Solo-Selbständigen ist rechtmäßig, wenn dieser sich bereits bei Beantragung des Zuschusses in wirtschaftlichen Schwierigkeiten befunden hat. Eine Klage eines selbständigen freischaffenden Künstlers gegen die Zurücknahme eines Bewilligungsbescheides und die Rückforderung der Soforthilfe in Höhe von 9.000 € durch die Bezirksregierung Düsseldorf wurde abgewiesen ().
Das VG Düsseldorf führt aus:
Die Voraussetzungen für die Gewährung des Zuschusses lagen bei Erlass des Bewilligungsbescheides nicht vor. Grundlage für die Bewilligung sind das „Corona Soforthilfeprogramm des Bundes“ und die Richtlinie „NRW-Soforthilfe 2020“ gewesen. Hiernach erfolgte die ...