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LSG Sachsen Urteil v. - L 3 AS 709/18

Die Berufung ist gegen das Urteil des Sozialgerichts Dresden vom 17. Juli 2018 gerichtet, mit welchem die Klage der im Dezember 2019 verstorbenen, vormaligen Klägerin (im Folgenden: Klägerin) gegen die Anrechnung eines Betriebskostenguthabens auf die ihr bewilligten Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhaltes nach dem Sozialgesetzbuch Zweites Buch - Grundsicherung für Arbeitslose - (SGB II) für November 2016 in Höhe von 516,40 EUR abgewiesen wurde. Ihre Tochter ist die Alleinerbin; sie führt das Verfahren fort.

Fundstelle(n):
EAAAH-68377

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