Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
§ 165 AO Vorläufige
Steuerfestsetzung im Hinblick auf anhängige Musterverfahren
(§ 165
Abs. 1 AO);
Verfassungsmäßigkeit
des Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetzes
Im Hinblick auf das beim Bundesfinanzhof anhängige Revisionsverfahren II R 61/99, in dem der Bundesfinanzhof auch die Frage der Verfassungsmäßigkeit des Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetzes aufgeworfen hat, sind ab sofort Festsetzungen der Erbschaftsteuer (Schenkungsteuer) in vollem Umfang für vorläufig zu erklären.
Die im IV A 4 – S 0338 – 13/95 — IV A 5 – S 0622 – 23/95 – (BStBl 1995 I S. 264) getroffenen Regelungen gelten entsprechend.