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LSG Baden-Württemberg Urteil v. - L 11 KR 2249/20

Gesetze: SGB 5 § 109; SGB 5 a.F. § 325; SGB 5 § 412

Leitsatz

Leitsatz:

Zur Geltendmachung von Ansprüchen iSv § 325 SGB V aF/§ 412 SGB V nF gehört jede Form der Rechtsdurchsetzung, sowohl aktiv als auch passiv und damit nicht nur die Erhebung einer Klage, sondern auch die Aufrechnung.

Fundstelle(n):
WAAAH-68290

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