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Corona | Übernahme von Kosten für Covid-19-Tests (BMF)
Übernimmt der Arbeitgeber die Kosten von Covid-19-Tests (PCR- und
Antikörper-Tests), ist es aus Vereinfachungsgründen nicht zu beanstanden, von
einem ganz überwiegend eigenbetrieblichen Interesse des Arbeitgebers
auszugehen. Die Kostenübernahme ist kein Arbeitslohn (BMF, FAQ "Corona"
Steuern).
Zum FAQ "Corona" Steuern des BMF gelangen Sie hier (Stand v. ).
Quelle: BMF online (JT)