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Corona | Übernahme von Kosten für Covid-19-Tests (BMF)
Übernimmt der Arbeitgeber die Kosten von Covid-19-Tests (PCR- und Antikörper-Tests), ist es aus Vereinfachungsgründen nicht zu beanstanden, von einem ganz überwiegend eigenbetrieblichen Interesse des Arbeitgebers auszugehen. Die Kostenübernahme ist kein Arbeitslohn (BMF, FAQ "Corona" Steuern).
Zum FAQ "Corona" Steuern des BMF gelangen Sie hier (Stand v. ).
Quelle: BMF online (JT)