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FG Baden-Württemberg 05.08.2020 7 K 2777/18, IWB 1/2021 S. 2

FG Baden-Württemberg | Ausschluss der Schenkungsteuer durch das DBA Schweden

Hat der Schenker seinen Wohnsitz in Deutschland und Schweden, kommt es für die Schenkungsteuer auf seinen Lebensmittelpunkt an und zwar auch dann, wenn Schweden zum Zeitpunkt der Schenkung die Schenkungsteuer bereits abgeschafft hat.

Hinweis:

Der Kläger und seine Geschwister erhielten 2005 von ihrem Vater Anteile an einer schwedischen Aktiengesellschaft geschenkt. Der Vater unterhielt im Zeitpunkt der Schenkung Wohnsitze in Deutschland und Schweden. Der Lebensmittelpunkt des Vaters lag unstreitig in Schweden. Die Beschenkten waren nicht im Inland ansässig. In Schweden war die Erbschaft- und Schenkungsteuer mit Wirkung zum abgeschafft worden. Das DBA Schweden von 1992 umfasst aber weiterhin neben der Einkommensteuer auch die Erbschaftsteuer, d. h. die Abschaffung führte zu keiner S. 3Änderung des Ab...