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StuB Nr. 2 vom Seite 77

Steuerpolitischer Rund- und Ausblick zum Jahreswechsel 2020/21

StB Dr. Andreas S. Bolik, Stuttgart

I. Ausgangslage zum Jahreswechsel 2020/21

Das Coronajahr 2020 hat einige Besonderheiten mit sich gebracht und sich durch Kontaktbeschränkungen und Verschiebung von politischen Prioritäten auch auf den Parlamentsbetrieb ausgewirkt. Dies betrifft auch die Steuergesetzgebung. Dort hat die Bundesratssitzung am zuletzt eine Reihe von (kleineren) steuergesetzlichen Neuerungen kurz vor Jahresschluss über die letzte parlamentarische Hürde im Gesetzgebungsprozess gebracht.

Der Blick auf das Superwahljahr 2021 zeigt weitere Besonderheiten: Zum einen ist die Corona-Pandemie noch nicht überwunden, was sich weiter auf den Gesetzgebungsprozess auswirken wird. Zum anderen wirft neben einigen Landtagswahlen die Bundestagswahl 2021 ihre Schatten voraus. So besteht aus dem Blickwinkel der Steuergesetzgebung ein Zeitfenster bis etwa Ostern oder Pfingsten, bevor der Bundestagswahlkampf in seine heiße Phase starten dürfte und damit Einigungen auf steuerpolitische Projekte erschweren wird.

So erscheint es aktuell besonders angezeigt, einen Rundblick zurück auf die Projekte 2020 und einen Ausblick auf die in naher Zukunft auf der Agenda stehenden Projekte des Winters/Frühjahres 2021 vorzunehmen. Denn die Anzeichen lassen vereinfacht gesagt erwarten, dass nach dem Corona- Lockdown eine Art steuerpolitischer Wahlkampf-Lockdown folgt. Steuerpolitische Projekte müssten damit im 1. Quartal 2021 entscheidend vorankommen, damit sie nicht mit der Konstituierung eines neuen Bundestags der Diskontinuität unterfallen. Ein Jahressteuergesetz 2021 wird die GroKo aller Voraussicht nach nicht mehr in Angriff nehmen. Es folgt eine (nicht vollständige) Übersicht der wesentlichen steuerpolitischen Vorhaben.