Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
NWB Nr. 2 vom Seite 113

Vorteile und Risiken für Unternehmer durch das Geschäftsgeheimnisgesetz

Idee, Definition, praktische Tipps: Das GeschGehG „in a nutshell“

Jonas Puchelt

Im vergangenen Jahr hat der Gesetzgeber den Schutz von „Geschäftsgeheimnissen“ durch ein eigenes Gesetz gestärkt. Das mit dem leicht holprigen Namen „Geschäftsgeheimnisgesetz“ betitelte Regelwerk (Gesetz zum Schutz von Geschäftsgeheimnissen v. GeschGehG [BGBl 2019 I S. 466]) stellt Unternehmen ähnlich wie auch die Datenschutzgrundverordnung im Jahre 2018 auf eine Probe. Denn das Gesetz führt nicht automatisch zu einer Stärkung des Geheimnisschutzes. [i]Werner, NWB 20/2019 S. 1458Wird die inzwischen nicht mehr ganz so neue Rechtsmaterie nicht oder nur unzureichend berücksichtigt, drohen unangenehme Folgen. Umgekehrt kann derjenige, dem das Gesetz vertraut ist und der für sein Unternehmen daraus Maßnahmen ableitet und ergreift, von den Neuerungen profitieren. Dieser Beitrag erläutert, weshalb ein zusätzliches Gesetz zum Geheimnisschutz sinnvoll ist, legt dar, was ein Geschäftsgeheimnis ist, und enthält praktische Tipps zum Umgang mit der neuen Rechtsmaterie – das Geschäftsgeheimnisgesetz „in a nutshell“.

Eine Kurzfassung des Beitrags finden Sie .

I. Wozu ein Gesetz zum Geheimnisschutz?

[i]Immaterialgüterschutz verlangt individuelle VoraussetzungenDie Frage drängt sich indes auf, gibt es doch bereits eine Vielzahl verschiedene Rechtsinstrumente, mit denen Unternehmen geistiges Eigentum (sog. Immaterialgüter) schützen können – z. B. das Marken-...