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Umsatzsteuer | Steuerbefreiung medizinischer Telefonberatung (BFH)
Auch telefonische Beratungen im Rahmen eines sog. Gesundheitstelefons können einen therapeutischen Zweck verfolgen und unter den Begriff "Heilbehandlungen im Bereich der Humanmedizin" fallen (; Nachfolgeentscheidung zu , "X-GmbH").
Sachverhalt und Verfahrensgang: Die Klägerin, eine GmbH, betrieb im Auftrag gesetzlicher Krankenkassen u.a. ein sog. Gesundheitstelefon zur Beratung von Versicherten in medizinischer Hinsicht. Die wurden durch Krankenschwestern und Arzthelfer erbracht, die größtenteils auch als „Gesundheitscoach“ ausgebildet waren. In ca. einem Drittel der Fälle wurde ein Arzt hinzugezogen, der die Beratung übernahm bzw. bei Rückfragen Anweisungen oder eine Zweitmeinu...