Homeoffice und das häusliche Arbeitszimmer
1. Aufl. 2021
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I. Einleitung
Der Bundestag hat am den Entwurf eines JStG 2020 (BT-Drucks. 19/22850 vom ) unter Berücksichtigung der Beschlussempfehlungen und des Berichts des Bundestags-Finanzausschusses (BT-Drucks. 19/25160 vom ) beschlossen. Der Bundesrat hat dem vom Bundestag verabschiedeten Gesetz am zugestimmt. In letzter Sekunde hat der Finanzausschuss des Bundestags eine Regelung aufgenommen, die einen pauschalen Kostenabzug bei einer beruflichen oder betrieblichen Tätigkeit außerhalb eines häuslichen Arbeitszimmers vorsieht. Auf die beschlossene Regelung und die ersten offenen Fragen wird nachfolgend näher eingegangen.
II. Arbeit zu Hause
Die Abzugsfähigkeit der Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer setzt eine ausschließliche oder fast ausschließliche berufliche oder betriebliche Nutzung voraus. Die Kosten für ein – wenn auch büromäßig – für die Homeoffice-Tätigkeit eingerichtetes Zimmer sind nicht abziehbar, sofern der Raum auch anderen Zwecken dient (z. B. Zimmernutzung als Spiel-, Gäste- oder/und Bügelzimmer, vgl. , NWB UAAAF-48793, BStBl 2016 II S. 265).
Eine Abziehbarkeit besteht bislang auch ni...