Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Mietverhältnis | Schadensersatzpflicht des Vermieters
Ein Mieter, der infolge einer Pflichtverletzung des Vermieters aus der Wohnung auszieht und danach Wohnungseigentum erwirbt, kann die zum Zwecke des Eigentumserwerbs angefallenen Maklerkosten nicht als Schadensersatz vom Vermieter ersetzt verlangen.
Die Maklerkosten sind nach Ansicht des Senats nicht mehr vom Schutzzweck der verletzten Vertragspflicht umfasst. Es gehöre zum Wesen des Mietvertrags, dass dem Mieter (lediglich) ein Anspruch auf Gebrauchsüberlassung auf Zeit zusteht. Diese zeitliche Begrenzung sei auch zu berücksichtigen, wenn es um die Bestimmung der Ersatzfähigkeit von Schäden des Mieters in Fällen wie dem vorliegenden gehe. Erwerbe der Mieter eine Wohnung oder ein Haus zu Eigentum, verfolge er bezüglich der Deckung seines Wohnbedarfs andere Interessen als bisher.