Kompakt-Training Unternehmenssteuern
4. Aufl. 2021
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A. Grundlagen der Unternehmenssteuern
In diesem Kapitel wird erläutert, was generell unter Steuern (vgl. genauer >> Kapitel A.1) und insbesondere unter den sog. „Unternehmenssteuern“ in Deutschland (vgl. genauer >> Kapitel A.2) zu verstehen ist.
1. Der Steuerbegriff
Abgabenordnung (AO) in der Fassung der Bekanntmachung vom (BGBl 2002 I, S. 3869; BGBl 2003 I, S. 61), zuletzt geändert durch das Gesetz zur Einführung einer Pflicht zur Mitteilung grenzüberschreitender Steuergestaltungen vom (BGBl 2019 I, S. 2875)
Einkommensteuergesetze (EStG) in der Fassung der Bekanntmachung vom (BGBl 2009 I, S. 3369 und BGBl 2009 I, S. 3862), zuletzt geändert durch das Gesetz zur Umsetzung des Klimaschutzprogramms 2030 im Steuerrecht vom (BGBl 2019 I, S. 2886)
1.1 Steuern im System der öffentlich-rechtlichen Abgaben
Vom deutschen Staat, d. h. Bund, Länder und Gemeinden, werden öffentlich-rechtliche Abgaben erhoben, um öffentliche Aufgaben (soziale Sicherung, Schulen, Universitäten, Kindergärten usw.) erfüllen zu können.
Es lassen sich folgende öffentlich-rechtliche Abgaben unterscheiden:
Die Steuern zählen zur wichtigsten Einnahmequelle des Staates.
Zu Steuern:
Steuern sind allgemein in § 3 Abs. 1 AO defi...