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GmbH – Gewinnvortrag/Verlustvortrag
Eine Übersichtsseite zu den Stichwörtern des Kontierungslexikons finden Sie hier: NWB LAAAE-91155.
Zusammenfassung
Die Bilanz darf auch unter Berücksichtigung der vollständigen oder teilweisen Verwendung des Jahresergebnisses aufgestellt werden. Wird die Bilanz unter Berücksichtigung der teilweisen Verwendung des Jahresergebnisses aufgestellt, so tritt an die Stelle der Posten „Jahresüberschuss/Jahresfehlbetrag“ und „Gewinnvortrag/Verlustvortrag“ der Posten „Bilanzgewinn/Bilanzverlust“; ein vorhandener Gewinn- oder Verlustvortrag ist in den Posten „Bilanzgewinn/Bilanzverlust“ einzubeziehen und in der Bilanz gesondert anzugeben.
1. Welche Konten werden im SKR 03, SKR 04 oder IKR benötigt?
1.1 SKR 03
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HGB-Posten | Konto-Nr. | Bezeichnung |
Gewinn-/Verlustvortrag | 0860 | Gewinnvortrag vor Verwendung |
0868 | Verlustvortrag vor Verwendung | |
Vortrag auf neue Rechnung | 0869 | Gewinnverwendung |
Gewinn-/Verlustvortrag aus dem Vorjahr | 2860 | Gewinnvortrag nach Verwendung |
2868 | Verlustvortrag nach Verwendung | |
Vortrag auf neue Rechnung | 2869 | Jahresüberschuss/Jahresfehlbetrag |
Ausschüttung | 2870 | Vorabausschüttung |
Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern | 0755 | Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern für offene Ausschüttungen |
Andere Gewinnrücklagen | 0855 | Andere Gewi... |