Alles Wichtige aus dem Bilanzsteuerrecht für den Jahresabschluss 2020/2021
Es [i]Eggert, Beurteilung der Going Concern- Annahme in der Corona-Krise, BBK 10/2020 S. 467 NWB GAAAH-48154 ist eine bewährte Tradition, dass Ihnen in einer der ersten Ausgaben eines Jahrgangs alles Wichtige zum Bilanzsteuerrecht aus dem vergangenen Jahr für den anstehenden Jahresabschluss zusammenfasst. So haben Sie auf einen Blick alle Änderungen aus Rechtsprechung und Verwaltung parat und wissen sofort, was für Ihren Abschluss relevant ist. Dabei wird der Abschluss 2020 ganz im Zeichen der Corona-Pandemie stehen, so dass der Prüfung der Going Concern-Annahme diesmal noch ein ganz besonderes Gewicht beizumessen ist; BBK-Herausgeber StB/WP Wolfgang Eggert hatte sich dem Thema bereits in Ausgabe 10/2020 gewidmet.
Parallel zu den unterschiedlichen Ausprägungen des Lockdowns als „light“ oder weniger „light“ verläuft die Entwicklung der öffentlichen Hilfen für die von den Schließungen besonders betroffenen Branchen, deren Antragstellung den Steuerberatern viel Arbeit bereitet. In dieser Ausgabe fasst RA'in Daniela Karbe-Geßler in einem Update zu ihrem Beitrag in BBK 22/2020 den aktuellen Stand zusammen. Festzustellen ist, dass sich das beantragte Volumen gegenüber den bisherigen Förderzeiträumen deutlich erhöht hat, von ca. 80.000 auf fast 220.000 Anträge.
Im Buchführungs-Seminar ab zeigt Dr. Volker Endert an einem speziellen Fall, warum bei einer Projektvergütung sorgfältig bereits im Vorfeld zu prüfen ist, für welchen Zeitraum die Zahlung gedacht sein soll, um die Vertragsbedingungen dann auch entsprechend gestalten zu können. Denn im besprochenen Urteilsfall lehnte das FG sowohl einen passiven Rechnungsabgrenzungsposten ab als auch eine Anzahlung; eine Rückstellung für die ausstehenden Leistungsverpflichtungen wiederum scheiterte an der fehlenden Dokumentation.
Mit [i]BBK-Redaktion und NWB Verlag wünschen Ihnen alles Gute für das Neue Jahr! dem Schreiben vom hat das BMF das bisherige Schreiben vom zur steuerlichen Behandlung der Reisekosten von Arbeitnehmern aktualisiert und an die aktuelle BFH-Rechtsprechung angepasst. StB'in Susanne Weber fasst alles Nötige für Sie ab zusammen.
Beste Grüße
Christoph Linkemann
Fundstelle(n):
BBK 2021 Seite 1
MAAAH-67829