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Was ändert sich 2021?
Das Kostenrechtsänderungsgesetz (KostRÄG 2021) dürfte die weitreichendsten Neuregelungen für Anwaltskanzleien mit sich bringen. Welche Änderungen durch dieses und weitere Gesetze in diesem Jahr auf uns zukommen oder noch zukommen können, soll der nachfolgende Beitrag aufzeigen.
Einleitung
Auch wenn die Corona-Pandemie im vergangenen Jahr vieles auf den Kopf gestellt hat, wurden wieder viele Gesetze und Verordnungen auf den Weg gebracht. Einige sind bereits anzuwenden. Bei anderen stand bei Redaktionsschluss noch nicht fest, wann sie in Kraft treten werden.
KostRÄG
Im September 2020 beschloss die Bundesregierung das Gesetz zur Änderung des Justizkosten- und des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes (KostRÄG 2021). Zwischenzeitlich wurde darüber diskutiert, ob aufgrund der durch die Corona Pandemie bedingten Mehrausgaben und Steuerausfälle der Länder die Umsetzung auf 2023 verschoben werden soll. Zuletzt wurde aber überwiegend die Meinung vertreten, dass das Gesetz planmäßig zum in Kraft treten soll.
Rechtsanwaltsvergütung
Durch die Neuregelungen des KostRÄG 2021 ergeben sich auch Änderungen im RVG, die im Kanzleialltag zu berücksichtigen sind.
Erhöhung
Zunächst einmal werden sich die Gebühren des Rechtsanwalts grundsät...