Willkommen im Jahr 2021
Ich hoffe, Sie hatten ein friedvolles und entspanntes Weihnachtsfest und sind gut ins neue Jahr gestartet. Auf dieses neue Jahr bin ich übrigens sehr gespannt! Nachdem das letzte Jahr doch – sagen wir mal – herausfordernd war, hoffe ich, dass in diesem Jahr doch das eine oder andere wieder in „geordneteren“ Bahnen verläuft. Bei einigen anderen Dingen jedoch hoffe ich, dass sie uns erhalten bleiben: Die Flexibilität bei der Lösungsfindung, die wir vielerorts deutlich intensiviert haben, und die doch stark fortgeschrittene Digitalisierung im beruflichen Bereich – und dabei meine ich nicht (nur) das eigene engere berufliche Umfeld, sondern auch z. B. unkomplizierte Videokonferenzen mit Autoren und Lesern, mit denen man sonst wohl eher „nur“ telefoniert hätte. Ich für meinen Teil habe mich wirklich sehr gefreut, den einen oder anderen beruflichen Kontakt besser kennengelernt zu haben. – Wie sieht es bei Ihnen aus? Gibt es etwas, das Sie nicht mehr missen möchten?
Noch eine kleine persönliche Frage: Haben Sie und Ihre Lieben sich etwas zu Weihnachten geschenkt? Falls nicht – und falls Sie dies jetzt noch nachholen möchten – hätten wir eine Idee: Historische Streichinstrumente. Gut, ich gebe zu, als nachträgliches Weihnachtsgeschenk vielleicht nicht die naheliegendste oder kostengünstigste Idee. Für Mäzene und Stiftungen, die den Bereich der Kunst fördern wollen, dafür jedoch umso interessanter. Dr. Philipp Windeknecht und Christian Reister zeigen ab der auf, warum historische Streichinstrumente, hier eine wirtschaftlich und steuerlich interessante Asset-Klasse darstellen.
Dr. Michael Schellenberger zeigt in seiner zweiteiligen Beitragsreihe die Problemfelder bei Gestaltungen rund um Patchwork-Familien auf. Im ersten Teil, der in dieser Ausgabe ab der zu lesen ist, legt er anhand der Betrachtung gewisser, in der Praxis wiederkehrender Grundkonstellationen die rechtlichen Grundlagen und beleuchtet steuerliche Schlaglichter.
Professor Dr. Alois Th. Nacke behandelt ab der die wichtigsten Entscheidungen des BFH und der Finanzgerichte im Bereich der Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung und zur Spekulationsbesteuerung. Darüber hinaus weist er auf die aktuellen Änderungen in diesem Bereich durch das JStG 2020 hin und erläutert das BMF-Schreiben zu § 7b EStG n. F. Im ersten Teil der zweiteiligen Beitragsreihe ist insbesondere die besondere Bedeutung der aktuellen Entscheidung des BFH zur Kaufpreisaufteilung hinsichtlich der Kosten, die auf das Grundstück entfallen bzw. die auf das Gebäude entfallen, Gegenstand. Darüber hinaus sind einige Entscheidungen zur Aufteilung der Schuldzinsen bei gemischt genutzten Immobilien ergangen. Zur Abgrenzung von Herstellungs- zu Erhaltungsaufwendungen im Bereich der Anschlüsse an das Versorgungsnetz ist eine weitere wichtige Entscheidung zu beachten.
Beste Grüße
Beate Blechschmidt
Fundstelle(n):
NWB-EV 1/2021 Seite 1
NWB PAAAH-67533