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Corona | u.a. Stundungsregelungen verlängert (BMF)
Das BMF hat eine Verlängerung der Regelungen veröffentlicht, die für die von den Folgen der Corona-Krise betroffenen Steuerpflichtigen steuerliche Erleichterungen vorsehen. Unter anderem die Möglichkeit, Steuerforderungen weiterhin zinslos zu stunden. Das vom BMF veröffentlichte Schreiben ist eine Ergänzung des ().
Das BMF ergänzt u.a. um folgende Inhalte:
Stundung im vereinfachten Verfahren
Auf Antrag werden Stundungen bis ( in Ausnahmefällen bis unter Ratenzahlungen) gewährt, siehe hierzu Tz. 1.1-1.4 des BMF-Schreibens vom 22.12.2020.
Absehen von Vollstreckungsmaßnahmen (Vollstreckungsaufschub) im vereinfach...