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NWB BB 1/2021 S. 5

Solaranlagen: Frist zur Anmeldung beachten

Besitzer von Solaranlagen müssen diese bis spätestens Ende Januar 2021 im sog. Marktstammdatenregister ( www.marktstammdatenregister.de) eintragen und registrieren. Das gilt sowohl für neue Anlagen als auch für Installationen, die schon viele Jahre betrieben werden.