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DBA Internationales Verständigungsverfahren in Steuersachen
Merkblatt
Bezug:
Unter Bezugnahme auf das Ergebnis der Erörterungen mit den Vertretern der obersten Finanzbehörden der Länder gilt für das internationale Verständigungsverfahren in Steuersachen folgendes Merkblatt.
1. Allgemeines
1.1 Rechtsnatur und Rechtsgrundlage
Das Verständigungsverfahren ist ein zwischenstaatliches Verfahren zur übereinstimmenden Anwendung von Abkommen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung (DBA).
Rechtsgrundlage sind die Verständigungsklauseln der DBA. Sie enthalten Bestimmungen, nach denen das Bundesministerium der Finanzen mit den zuständigen Behörden anderer Staaten unmittelbar verkehren kann, um eine Einigung über Einzelfälle oder allgemeine Fragen herbeizuführen, die die Besteuerung in der Bundesrepublik Deutschland oder in dem anderen Staat betreffen. Verständigungsklauseln sind durch die Zustimmungsgesetze unmittelbar anwendbares innerstaatliches Recht geworden und gehen gemäß § 2 AO den deutschen Steuergesetzen vor.
1.2 Verständigungsklauseln
Die Verständigungsklauseln der DBA sehen in der Regel vor, daß
ein Verständigungsverfahren eröffnet werden kann (Verständigungsverfahren im engeren Sinn), wenn eine Person darlegt, daß Maßnahmen eines Vertragsstaates oder beider Vertragsst...