Wegzugsbesteuerung
4. Aufl. 2021
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DBA Schweiz
Abkommen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Schweizerischen Eidgenossenschaft zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiete der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen
vom (BGBl 1972 II S. 1021)
Änderungsdokumentation: i. d. F. des Änderungsprotokolls vom (BGBl 1980 II S. 751); des (Änderungs-)Protokolls vom (BGBl 1990 II S. 766); des Protokolls vom (BGBl 1993 II S. 1888); des Revisionsprotokolls vom (BGBl 2003 II S. 68); zuletzt geändert durch Änderungsprotokoll vom (BGBl 2011 II S. 1092).
Artikel 1 Persönlicher Geltungsbereich
Dieses Abkommen gilt für Personen, die in einem Vertragsstaat oder in beiden Vertragsstaaten ansässig sind.
Artikel 2 Unter das Abkommen fallende Steuern
(1) Dieses Abkommen gilt, ohne Rücksicht auf die Art der Erhebung, für Steuern vom Einkommen und vom Vermögen, die für Rechnung eines der beiden Vertragsstaaten, der Länder, Kantone, Bezirke, Kreise, Gemeinden oder Gemeindeverbände (auch in Form von Zuschlägen) erhoben werden.
(2) Als Steuern vom Einkommen und vom Vermögen gelten alle (ordentlichen und außerordentlichen) Steuern, die vom Gesamteinkommen, vom Gesamtvermögen oder von Teilen des Einkommens oder des Vermögens erhoben werden, einschließlich der St...