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Doppelbesteuerungsabkommen DBA mit den Vereinigten Arabischen Emiraten; Geltungsdauer
Zur Frage der Geltungsdauer des Doppelbesteuerungsabkommens mit den Vereinigten Arabischen Emiraten vertritt das BMF in Abstimmung mit dem Auswärtigen Amt und dem Bundesministerium der Justiz folgende Auffassung:
Nach Artikel 30 Abs. 1 des Abkommens bleibt dieses zehn Jahre in Kraft. Da das Abkommen am in Kraft getreten ist, tritt es zehn Jahre danach, also am außer Kraft. Die Anwendung des Abkommens auf Steuertatbestände vor dem In-Kraft-Tretens-Zeitpunkt lässt dabei die zehnjährige Geltungsdauer ab dem Zeitpunkt des In-Kraft-Tretens unberührt.